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Telefonische RechtsauskünfteIm Rahmen eines telefonischen Erstkontaktes werde ich weder eine telefonische Erstberatung noch verbindliche telefonische Rechtsauskünfte erteilen! Der Grund liegt darin, dass für unverbindliche Gefälligkeitsäußerungen gemäß § 675 Abs. 2 BGB keine Haftung übernommen wird. Ich bitte insoweit um Ihr Verständnis. |