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Vertragsrecht

Ein wesentlicher Bestandteil meiner außergerichtlichen Beratung ist die Erarbeitung und Erstellung von Verträgen (Kauf-,  Arbeits-, Miet-,  Pacht-, Werk- und Dienstleitungsverträge). Ausgangsbasis ist hier die verständliche und eindeutige Darstellung des Vertragsgegenstandes. Darauf aufbauend konkretisiere ich die Vertragspflichten aller Parteien mittels gesetzeskonformer Regelungen.

  • Anbahnung, Auslegung und Abwicklung von Verträgen
  • Gestaltung von Verträgen
  • AGB-Prüfung
  • Anfechtung
  • Kündigung
  • Geltendmachung von Minderung, Rücktritt, Schadensersatzanprüchen
  • Nichterfüllungsschaden
  • Verzugsschaden
  • Finanzierungsvertrag