Strafrecht
Im Strafverfahren steht viel auf dem Spiel, denn dem Beschuldigten drohen schwerste Eingriffe in seine Privatsphäre, in sein Vermögen und in seine Freiheit. Oft sind der Arbeitsplatz oder das gesellschaftliche Ansehen des Betroffenen in Gefahr.
Eine gute Verteidigung setzt umfassendes juristisches Wissen, Engagement und Detailarbeit voraus. Ich werde mich unverzüglich Ihrer Sache annehmen.
Straftatbestände (u.a.)
- Körperverletzungsdelikte
- Nachstellung (Stalking)
- Vermögens- und Eigentumsdelikte
- Betäubungsmittelstrafsachen
- Jugendstrafsachen
- Steuer- und Wirtschaftsstraftaten
Verkehrsstrafrecht
- Trunkenheit im Verkehr
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Unfallflucht
- Fahren ohne Fahrerlaubnis / ohne Versicherungsschutz
- Nötigung im Verkehr
- Fahrlässige / vorsätzliche Körperverletzung
Diese Straftatbestände können, neben einer Geld- / Freiheitsstrafe gleichfalls zu „Punkten in Flensburg“ und zum (vorläufigen) Entzug der Fahrerlaubnis führen.
- Bereitschaft zur Tätigkeit als Pflichtverteidiger
Sollten Sie andererseits Opfer einer Straftat geworden sein, vertrete ich Sie bei der Wahrung Ihrer Opferschutzrechte.
- Gewaltschutzgesetz

- Eilverfahren / Zwangsmaßnahmen
- Schutzanordnungen
- alleiniges Sorgerecht
- Aussetzung und Beschränkung des Umgangsrechts
- Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld
- Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche, beispielsweise nach dem Opferentschädigungsgesetz.
|