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Einkommenssteuer

Gerne erledige ich Ihre privaten Steuerangelegenheiten (Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, Pensionäre, Privatiers). Insbesondere fertigte ich Ihre Einkommensteuerklärung und berechne bereits vorab die zu erwartende Steuererstattung bzw. die Steuernachzahlung.

Private Steuererklärungen zahlen sich aus:

So erhält ein durchschnittlicher Steuerpflichtige ca. 900,00 € bis 1.000,00 € im Jahr vom Fiskus zurück
(Quelle: faz.de).

Ihren Einkommensteuerbescheid prüfe ich auf Rechtmäßigkeit. Sofern das Finanzamt von der Steuererklärung zu Ihren Lasten abweicht, mache ich Ihre Rechte im Einspruchsverfahren bis hin zur Klage geltend.

Auch die Einkommenssteuer unterliegt häufigen, rechtlichen Änderungen, wie beispielsweise aktuell im Bereich der Vermietung und Verpachtung:

Längere Zeit war umstritten, ob Schuldzinsen nach dem Verkauf eines Mietobjekts nachträgliche Werbungskosten sein können. Durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und zuletzt auch ein BMF-Schreiben vom 27.07.2015 ist Klarheit geschaffen worden:

Ob Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten abgezogen werden können, hängt von der späteren Verwendung des Verkaufserlöses des Mietobjekts ab: Wird der Erlös zum Erwerb eines neuen vermieteten Objekts verwendet (Umschuldungsfall) soll der Finanzierungszusammenhang fortbestehen, sodass der Schuldzinsenabzug weiterhin gewährleistet ist. Wird keine neue Immobilie angeschafft, kommt ein Werbungskostenabzug nur dann noch in Frage, wenn das Darlehen nicht durch den Veräußerungserlös getilgt werden konnte und die Einkünfteerzielungsabsicht nicht schon vor der Veräußerung aufgegeben wurde.