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Verkehrsrecht

Sie haben einen Verkehrsunfall und die gegnerische Versicherung zahlt nicht. Oder sie zahlt nur einen Teil, weil Sie angeblich ein Mitverschulden trifft. Es gibt darüber hinaus noch Probleme, weil noch andere Personen beteiligt waren. Außerdem waren Sie nur der Fahrer und nicht der Halter. Mit diesen Fragen beschäftigt sich das Verkehrszivilrecht. Es geht oftmals um verschiedene Ansprüche, um verschiedene Personen, mehrere Geschädigte und/oder mehrere Unfallverursacher und darüber hinaus liegen meist sich widersprechende Angaben zum Unfallhergang vor.Da sich die Angelegenheit meist sehr kompliziert gestaltet, sollten Sie sich in jedem Fall anwaltlich vertreten lassen. Beachten Sie, dass die Abwicklung von Schäden aus einem Verkehrsunfall durch einen Rechtsanwalt nur dann sinnvoll ist, wenn Sie Geschädigter sind und Schadensersatzansprüche gegen den Verursacher geltend machen.

Die rechtsanwaltlichen Kosten übernimmt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung bzw. die eigene Rechtsschutzversicherung.Zwar bieten die Versicherer in einfach gelagerten Fällen oftmals rasche Hilfe und schnellen Schadensausgleich an. Es wird seitens der Versicherer jedoch nicht darauf hingewiesen, welche Schäden, außer den freiwillig gezahlten, noch übernommen werden können, wie beispielsweise Nutzungsausfall, Haushaltsführungsschaden und/oder Schmerzensgeld. Es kann also noch ein weiterer, beträchtlicher Schadensbetrag anfallen.Bedenken Sie, dass die gegnerische Versicherung und der Unfallgegner nie in Ihrem Interesse handeln. Nutzen Sie daher Ihr Recht auf einen Rechtsanwalt und auch auf einen Sachverständigen. Die Kosten haben Sie in der Regel nicht zu tragen.


Verkehrsordnungswidrigkeiten

  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Rotlichtverstoß
  • Unterschreiten des Mindestabstandes
  • Alkohol
  • ausländische Bußgeldbescheide