Familienrecht
Mehr als jede dritte Ehe endet heute vor dem Familiengericht. Wichtig genug, sich möglichst vor der Eheschließung, aber auch in Krisensituationen oder bei Ehescheidung rechtzeitig rechtlich kompetent beraten zu lassen. Andererseits leben gerade im Bundesland Sachsen-Anhalt viele Paare in nichtehelicher Lebensgemeinschaft. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft birgt besondere rechtliche Herausforderungen, welche beispielsweise durch einen Partnerschaftsvertrag geregelt werden können.
Verträge und Vereinbarungen
- Eheverträge
- Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
- Vermögensauseinandersetzungen
- Elternvereinbarungen
- Partnerschaftsverträge
Scheidung und Folgesachen
- Scheidung
- elterliche Sorge und Umgang
- Unterhalt Kinder und Ehegatte / Vollstreckung
- Güterrecht / Zugewinn
- Versorgungsausgleich
- Ehewohnung und Hausrat
- Teilungsversteigerung
- nichteheliche Lebensgemeinschaften
Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz
Beispielhafte Antragsformen:
Der Täter hat es zu unterlassen,
- die Wohnung der verletzten Person zu betreten,
- sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung der verletzten Person aufzuhalten,
- zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen sich die verletzte Person regelmäßig aufhält,
- Verbindung zur verletzten Person, auch unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, aufzunehmen,
- Zusammentreffen mit der verletzten Person herbeizuführen
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